WeinWeinlese

Rheingauer Weinbauverband fürchtet neue Pestizid-Regeln

Die EU hat aktuell einen neuen Verordnungsvorschlag zur einem nachhaltigerem Umgang mit Pestiziden abgegeben. Nun fürchten die Weinbauern im Rheingau, insbesondere an den Steillagen von Lorch, Assmanshausen und teilweise Rüdesheim, dass sie so ihre Rebflächen nicht mehr bewirtschaften könnten. Denn viele der Weinlagen müssten wenn auch nur ab und zu gegen Mehltau behandelt werden, da dieser in diesen Regionen immer wieder auftritt.

Die Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union würde insbesondere in den sogenannten empfindlichen Gebieten, die in den hessischen Weinanbaugebieten zusammengefasst ca. 920 ha, bzw. 27 % der gesamten Rebfläche ausmachen, einen Anbau von klassischen und am Markt etablierten Rebsorten unmöglich machen. In den klassischen und landschaftsprägenden Steillagen von Lorch, Assmannshausen und zum Teil Rüdesheim käme dies einem Berufsverbot gleich.

Zu den empfindlichen Gebieten zählen FFH- und Vogelschutzgebiete, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, städtische Grünflächen Sport- und Spielplätze. Gerade für die Ausweitung der FFH-Gebiete ist der Berufsstand der WinzerInnen bereits in Vorleistung getreten. Auch das Stadtbild in den Kommunen und Städten würde sich dadurch nachhaltig verändern. So könnten z.B. die großflächig angelegten Gärten der Rosenstadt Eltville am Rhein ohne den gelegentlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen den Mehltau langfristig nicht mehr existieren.

Sollte die neue EU Verordnung umgesetzt werden, bedeute dies auch erhebliche Einschränkungen für den ökologischen Weinbau in vielen Regionen, da die Verordnung nur unzureichend zwischen synthetisch-chemisch hergestellten Mitteln und den im ökologischen Anbau zugelassenen Mitteln differenziere und pauschal eine Halbierung der eingesetzten Mittel fordere. Dies würde dem von der Bundesregierung ausgegebenen Ziel, den Anteil an biologisch arbeitenden Betrieben bis 2030 von derzeit 9,7 % auf 20% zu verdoppeln, widersprechen.    

Der Rheingauer Weinbauverband fürchtet, dass In der Konsequenz ist die Kulturlandschaft in ihrer Existenz gefährdet oder sogar Teilbereichen zerstört würde.
Brach liegende Flächen könnten verbuschen und überwalden. Trockensteinmauern und offene Gassen, die einer Vielzahl von Arten als Lebensraum und -Grundlage dienen, überwuchern und würden vom Wildwuchs zerstört.

Dabei müssen sich Naturschutz und die Ausübung des Weinbaus nach einer guten fachlichen Praxis und den Richtlinien des integrierten Weinbaus nicht widersprechen.

So wird im gesamten Rheingau bereits seit über 20 Jahren der Traubenwickler, ein Schadinsekt mittels einer ökologisch und umweltverträglich einwandfreien Methode bekämpft. Im gesamten mit Reben bestockten Gebiet sowie im direkten Umfeld werden dabei kleine Ampullen in den Weinbergen ausgebracht. Der aufmerksame Spaziergänger hat diese mit Sicherheit bereits in den Weinbergen mehrfach entdecken können. Diese Ampullen enthalten das Pheromon des weiblichen Traubenwicklers. Durch diese sog. Verwirrungsmethode kann die männliche Motte das Weibchen nicht finden – somit entsteht der Schädling erst gar nicht. Diese Methode machte den Einsatz von Insektiziden im Weinbau nahezu überflüssig. Auch Akarizide, gegen Milben, finden nahezu keine Anwendung.

Gegen die aus Amerika eingeschleppten Pilzkrankheiten haben die Kulturreben keine Resistenzen entwickeln können, weswegen hiergegen ein Pflanzenschutz im ökologischen, integrierten sowie herkömmlichen Weinbau unerlässlich ist. Gegen den echten & falschen Mehltau sind selbst die PIWIs nicht komplett resistent und benötigen deswegen in Jahren mit einem hohen Infektionsdruck ebenso Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln.

Die beiden hessischen Weinbauverbände stehen beide für ressourcen-schonenden und umweltfreundlichen Weinbau und etablieren in diesem Bereich Projekte bei Ihren Mitgliedern. So wird gerade im Rheingau an einer Neuauflage und Überarbeitung eines Kooperationsvertrages zwischen den Winzern und den Wasserwerksbetreibern gearbeitet. Durch die darin vereinbarten Richtlinien zur Bearbeitung der Weinberge konnte der Nitratgehalt des Grundwassers nachhaltig und dauerhaft abgesenkt werden. Auch sind hier klare Empfehlungen zur Anlage von Begrünungen enthalten, die die Bodenfruchtbarkeit und Wasserhaltekraft erhöhen sowie Insekten einen Lebensraum bieten definiert.    

„Die Rheingauer Kulturlandschaft wird seit Jahrhunderten vom Weinbau geprägt und ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer touristischen Vermarktungsstrategie,“ mahnt der Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes Peter Seyffardt „Der Eingriff in die Struktur dieser Landschaft betrifft nicht nur die WinzerInnen und Weibaubetriebe, sondern auch Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler und die insgesamt ca. 7.400 Arbeitsplätze, die in direktem Zusammenhang damit stehen,“ so Seyffardt weiter.

Pflanzenschutz sichert die Ernte sowie deren Qualität und muss daher nicht pauschal, sondern situativ, jahrgangs- und standortangepasst ausgebracht und reduziert werden. Ich wünsche mir von der Politik, dass sie die Notwendigkeit des Pflanzenschutzes im Weinbau anerkennt und ermöglicht. Für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung des Weinbaus sind ambitionierte Förderprogramme hilfreich, im Gegensatz zu pauschalen und existenzbedrohenden Regulierungsansätzen.

Die beiden Berufsverbände appellieren mit allem Nachdruck an die politischen Handelnden, sich diesem Entwurf zu widersetzen und sich für eine fachlich, sachlich- und praxisgerechte Verordnung einzusetzen.

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