Am besten selber färben …
Eins ist klar: Wer sicher gehen will, dass die Ostereier aus artgerechter Tierhaltung kommen, färbt am besten selbst! Denn die Kennzeichnung auf dem rohen Ei zeigt direkt an. Bei gefärbten Eier ist auf den Verpackungen das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Leider ist da die Kennzeichnung der Herkunft keine Pflicht. Und denken Sie daran: Nur in Deutschland ist das täten von männlichen Eintagsküken verboten! In meisten anderen europäischen Ländern ist dies nicht so. Lesen Sie hier detaillierte Informationen der Verbraucherzentrale NRW.
Eier selbst kochen und färben:
Wer auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere Tierhaltung legt, sollte eher selber färben. Denn der Erzeugercode auf jedem rohen Ei verrät, woher die Eier stammen und wie die Legehennen gehalten werden. Anpieksen sollte man die rohen Eier vor dem Kochen nicht, da sie dann nicht so lange haltbar sind. Auch sollte man die hartgekochten Eier nicht abschrecken, weil das die Haltbarkeit ebenfalls deutlich verkürzt. Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind. Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Alternativ funktioniert auch das Färben mit Pflanzenteilen wie mit roten Zwiebelschalen, roter Beete oder Kurkuma-Pulver gut.
Ostereier gefärbt kaufen
Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet in Kartons oder Plastikschalen das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe und Name und Anschrift des Anbieters. Angaben zu Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht. Wer auf eine bestimmte Haltungsform der Legehennen Wert legt, etwa auf Freilandhaltung, findet diese Information mittlerweile aber häufig als freiwillige Zusatzinformation auf der Verpackung. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu achten und auf eine ausreichende „Restlaufzeit“. Bei bunten Eiern mit Rissen in der Schale ist Vorsicht angesagt. Denn durch die Risse können Erreger in die Eier gelangen, die die Haltbarkeit reduzieren. Grundsätzlich ist eine Aufbewahrung im Kühlschrank ratsam. Bei loser Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein, es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei solchen Eiern weiß man nicht, wann sie gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet wurden, wie alt und wie lange sie noch haltbar sind – daher sind sie keine gute Wahl.
An die Brüder der Legehennen denken
Bei aller Freude am Färben und Basteln bleibt ein Problem: In Deutschland ist es zwar seit Januar 2022 verboten, männliche Eintagsküken zu töten. Das bedeutet aber nicht, dass für alle deutschen Eier keine Eintagsküken mehr getötet werden. Denn das Tötungsverbot gilt nur für deutsche Brütereien. Brütereien in fast allen europäischen Ländern töten weiterhin die Bruderküken. Das bedeutet, dass Legehennenbetriebe in Deutschland Junghennen kaufen können, die in ausländischen Brütereien geschlüpft sind, die auch weiterhin männliche Eintagsküken töten. Die Eier dieser Legehennen können als deutsche Eier legal verkauft werden. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf den Verpackungen der frischen oder bereits gefärbten Eier auf die Logos „Ohne Kükentöten“ achten.
Wie lange halten sich selbstgefärbte Eier?
Gekochte selbstgefärbte Eier halten sich etwa zwei bis vier Wochen. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach mehr als vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier müssen dagegen auch bei kühler Lagerung innerhalb von zwei Wochen verzehrt werden. Ist die Schale beschädigt, sollte man betroffene Eier sofort kühlen und schnell konsumieren.
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr über Eierfarben und Kennzeichnungspflichten inklusive Ostereier-Quiz unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10592
Mehr zum Thema Kükentöten unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/11924