Nabu begrüßt Meeresschutz-Fond
Der NABU fordert, dass der Ausbau der Offshore-Windenergie nur im Einklang mit den ökologischen Belastungsgrenzen von Nord- und Ostsee vorangetrieben werden darf. Zukünftige Ausbauszenarien müssen die tatsächlichen Raumansprüche der Windenergieanlagen sowie die Auswirkungen auf Seevögel, Lebensräume und Kollisionsrisiken berücksichtigen. Erweiterte Ausbauziele über das aktuelle EEG hinaus sollen nur dann gerechtfertigt sein, wenn gleichzeitig andere Belastungen für die marinen Ökosysteme, wie Rohstoffabbau, Fischerei und Schifffahrt, verringert werden. Zudem soll der klimarelevante Nutzen der Meere, insbesondere als Kohlenstoffsenke, stärker in raumordnerischen Planungen berücksichtigt werden.

Mit dem Start des Meeresnaturschutzfonds am neunzehnten Dezember 2024 durch das Bundesumweltministerium und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt sollen ab dem kommenden Jahr und dauerhaft Maßnahmen zum Schutz von Nord- und Ostsee gefördert werden. Das Startkapital der Stiftung kommt aus den Ersteigerungserlösen der Offshore-Windenergie.
Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„Nord- und Ostsee, ihren Lebensgemeinschaften, den Riffen, Seegraswiesen, Schweinswalen und Seevögeln geht es nicht gut. Es braucht jetzt Engagement und kluge Schutzkonzepte, gerade angesichts der zusätzlichen Belastungen durch den Ausbau der Windenergie auf See. Daher freuen wir uns über den neuen Meeresnaturschutzfonds. Als NABU strecken wir die Hand zur Zusammenarbeit aus. Neben der Finanzierung braucht es allerdings auch den politischen Willen – auch in Wahlkampfzeiten –, Meeresschutzgebiete wirksam zu machen, Systemleistungen wiederherzustellen und bedrohte Arten besser zu schützen. Wer Offshorewind will, muss auch Verantwortung für den Schutz der Meere tragen. Für den Fonds wird es wesentlich sein, die Förderbedingungen auf die ökologischen Herausforderungen der Meere zuzuschneiden, die Zweckbindung zu erhalten und alle Akteure mitzunehmen. Wir müssen Nord- und Ostsee im eigenen Interesse schützen: Gesunde Meere sind unerlässlich im Kampf gegen Klimakrise und Artensterben.“
Hintergrund
Das Startkapital von 400 Millionen Euro entstammt der sogenannten Meeresnaturschutzkomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes“ (nach §58). Danach gehen fünf Prozent der Ersteigerungserlöse in den Meeresnaturschutz. Der NABU begleitet den Ausbau der Offshore-Windenergie seit Jahren und vertritt dabei das Miteinander von Maßnahmen des Klima- und des Naturschutzes.