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Ab heute Preise besser vergleichen

Eine für den Verbraucher bessere Auszeichnung von Preis pro Menge Angabe soll das Einkaufen einfacher machen. So sind ab dem 28. Mai nur noch ein Kilogramm und ein Liter als Basis für den Grundpreis erlaubt. So können VerbraucherInnen sich lästiges Umrechnen sparen und auf einen Blick Preise vergleichen. Denn dies war gerade bei den unterschiedlichen Verpackungseinheiten immer sehr verwirrend. Darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW nochmals explizit.

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Bisher konnten Supermärkte und Discounter auch Preise pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angeben, wenn der Packungsinhalt nicht über 250 Gramm oder 250 Milliliter lag. Grundsätzlich ausweisen müssen Händler den Grundpreis bei Waren in Fertigpackungen (dazu zählt auch eingeschweißtes Frischfleisch), offenen Packungen (beispielsweise Früchte im Körbchen) oder in Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen oder Fläche. Ausnahmen erlaubt die Preisangabenverordnung zum Beispiel für Waren mit weniger als 10 Gramm bzw. 10 Millilitern oder für Waren, die in Getränkeautomaten, Restaurants oder Kantinen angeboten werden. Der Grundpreis muss nicht mehr, wie bisher, in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen. Allerdings muss er immer unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.

Mehr unter Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich | Verbraucherzentrale NRW

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