Rauchzeichen im Garten – so wird Grillen nachbarschaftsfrei
Grillen gehört für viele Deutsche zum Sommer wie Sonne und warme Temperaturen: Laut Umfragen grillen 85 % der Deutschen mindestens einmal im Monat während der Grillsaison. Doch was für den einen Genuss bedeutet, kann für die Nachbarn schnell zur Belästigung werden – insbesondere durch Rauch oder Lärm. Was beim Grillen erlaubt ist und worauf zu achten ist, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Rechtliche Grundlagen:
Ein spezielles Grillgesetz gibt es nicht. Ob und wie gegrillt werden darf, regeln verschiedene Gesetze und Vorschriften: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Satzungen sowie Mietverträge und Hausordnungen.
- In Mietverträgen ist oft festgelegt, ob und mit welchem Grilltyp (Gas, Elektro) das Grillen auf Balkon oder Garten erlaubt ist.
- Landesimmissionsschutzgesetze in NRW oder Brandenburg verbieten das Verbrennen von Gegenständen im Freien, wenn Nachbarn erheblich belästigt werden – dazu zählt auch starker Grillrauch.
Rechte und Pflichten:
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, solange die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist entscheidend:
- Rauch, Gerüche und Lärm dürfen Nachbarn nicht stark beeinträchtigen.
- Nach 22 Uhr gilt die Nachtruhe – laute Grillpartys oder Musik sind tabu.
- Wer direkt am Zaun grillt oder sehr oft hintereinander, riskiert Konflikte.
Praktische Tipps für ein rücksichtsvolles Grillen:
- Informieren: Nachbarn vorher über geplante Grillabende informieren.
- Standort beachten: Grill nicht direkt neben dem Nachbargrundstück oder geöffnetem Fenster aufstellen.
- Grillzeiten & Häufigkeit anpassen: Besonders in dicht besiedelten Gebieten ist Zurückhaltung sinnvoll.
- Grilltyp wählen: Gas- oder Elektrogrills erzeugen weniger Rauch und Geruch als Holzkohle.
Mit diesen einfachen Maßnahmen bleibt das Grillen für alle Sommerabende eine Freude.
Direkter Link: Versicherungen & Vorsorge für Ihre Sicherheit | ERGO
