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Grillspaß ohne Ärger

Das schöne Sommerwetter macht Laune auf das Grillen im Freien. Wenn ein paar Regeln beachtet werden und auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird, ist dies auch ohne Probleme möglich. Achten Sie aber darauf, dass im öffentlichen Raum das spontane Grillen meist verboten ist. Dafür gibt es aber viele öffentliche Grillplätze der Gemeinden. Auch auf dem Balkon der Etagenwohnung ist das Grillen oft nicht erlaubt, oder die Nachbarn fühlen sich durch die Gerüche gestört. Lesen Sie hier die Tipps des Grillspezialisten Grillfürst.

Was beim Grillen in Deutschland erlaubt ist – und was nicht – Foto: Grillfürst

Wer im Sommer durch die Stadt oder das Dorf radelt, hat ihn immer wieder in der Nase: den Duft nach frisch Gegrilltem. In vielen Gärten kommt der Grill mehrmals in der Woche zum Einsatz. Und auch auf Balkonen oder in Parks wird gerne und viel gegrillt. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Die gute Nachricht gleich vorweg: In Deutschland darf man tatsächlich in den meisten Fällen ohne große Einschränkung grillen. Dabei Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen – zum Beispiel auf die direkte Nachbarschaft –, sollte selbstverständlich sein. Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Grillen sind nicht immer eindeutig und können sich von Bundesland zu Bundesland oder gar von Stadt zu Stadt unterscheiden. Deshalb informieren Grillfans sich am besten direkt vor Ort über die Regeln, etwa bei ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier ein paar grundlegende Informationen:

Grillen im öffentlichen Raum
Ein spontanes Grillfest am Badesee oder im Park? Das klingt verlockend. Aber Achtung: Grillen im öffentlichen Raum ist in der Regel verboten. Die Details hierzu stehen zum Beispiel in den städtischen Grünanlagensatzungen und den Gefahrenabwehrverordnungen. Öffentliche Grillplätze, die viele Städte eingerichtet haben, sind dann eine prima Alternative. Doch auch hier gelten oft bestimmte Vorschriften, beispielsweise was die Mindesthöhe des Grills zum Boden betrifft oder den Mindestabstand zu Bäumen.

Illegales Grillen im öffentlichen Raum kann hingegen teuer werden: Das Gesetz sieht ein Verwarn- oder Bußgeld vor. Dieses kann bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, bei großen Verstößen – wie dem Ausheben von Grillgruben oder anderen Beschädigungen – bis zu 5.000 Euro betragen.

Grillen im eigenen Garten
Wer ein eigenes Grundstück hat, darf dort prinzipiell jederzeit nach Herzenslust grillen. Einfach einen ausreichenden Abstand zu den umliegenden Nachbarn halten und intensive Belästigungen durch Rauch, Gerüche und Lärm vermeiden – fertig. Im Gesetz jedenfalls steht nicht, wie oft man grillen darf. Allerdings hat kürzlich das Landgericht München einem Paar untersagt, öfter als viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende beziehungsweise an einem verlängerten Wochenende zu grillen. Das Urteil ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und erstmal nur für die am Prozess beteiligten Parteien bindend.

Grillen bei Mietwohnungen
Ob Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten einer Mietwohnung erlaubt ist, steht im Mietvertrag. Meistens sind dann zeitliche Beschränkungen festgehalten, nur selten gibt es ein komplettes Grillverbot. Erlaubt der Mietvertrag das Grillen, sollten vor allem direkte Nachbarinnen und Nachbarn einfach vorher informiert werden. Dann können diese noch reagieren und beispielsweise ihre Türen oder Fenster schließen. Elektro- oder Gasgrills, die keinen Rauch verursachen, eignen sich für Mieterinnen und Mieter besonders gut.

„Egal, was genau im Mietvertrag oder im Gesetz steht: Der Sommer ist viel zu schön, um sich mit anderen über das Grillen zu streiten“, sagt Joachim Weber, Geschäftsführer der Grillfürst GmbH. „Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten, macht es doch sowieso am meisten Spaß. Und was ist schon besser geeignet, um gemeinsam eine gute Zeit zu haben, als zusammen am Grill zu stehen und etwas Leckeres zu genießen.“

Sicherheit geht vor
Egal ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Freien: Sicherheit hat beim Grillen immer Vorrang. Ein Grill muss stets sicher und fest stehen sowie weit entfernt sein von brennbaren Materialien wie Möbeln oder trockenen Pflanzen – auch Kinder dürfen dem Grill nicht zu nahe kommen. Nach dem Grillen müssen Glut und Asche vollständig erloschen und abgekühlt sein, bevor sie entsorgt werden. Weitere Tipps und viele nützliche Infos rund ums Thema Grillen hält Grillfürst in seiner Ratgeber-Rubrik auf der Website bereit: Ratgeber – Tipps & Tricks rund um’s Grillen (grillfuerst.de)

Über Grillfürst
Die Grillfürst GmbH ist Deutschlands größter Grillfachhandel. Seit über zwölf Jahren steht das Unternehmen für erstklassigen Service, kompetente Beratung und ein umfangreiches Produktportfolio. Das Sortiment umfasst mehr als 7.000 Artikel von über 60 Marken, die über den Onlineshop sowie in insgesamt 12 bundesweiten Standorten und in einer Filiale in der Schweiz erhältlich sind. Mit seiner Eigenmarke legt Grillfürst zudem hohen Wert auf Innovation und gestaltet mit 600 Produkten die Welt der Grillbranche maßgeblich mit.

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