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foodwatch zur europäischen Glyphosat Diskussion

Im EU-Ausschuss zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung gab es am 15. November keine Mehrheit für eine befristete Zulassung. Nun darf die EU-Kommission bis zum 15. Dezember alleine entscheiden. Dazu nimmt die Verbraucherforganisaation foodwatch nochmals Stellung und weißt darauf hin, dass mit einer Verlängerung der Zulassung das Vorsorgeprinzip zum Schutz der VerbraucherInnen missachtet würde.

Logo: foodwatch

Dazu erklärt Annemarie Botzki von der Verbraucherorganisation foodwatch: 

“Warum ist Glyphosat eigentlich nicht schon längst verboten? Mit der fortwährenden Zulassung von Glyphosat wird das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip zum Schutz der Verbraucher:innen jeden Tag mit Füßen getreten. Das Vorsorgeprinzip gibt klipp und klar vor, dass ein Mittel bei begründeten Sicherheitsbedenken schon aus vorsorgenden Gründen verboten werden muss. Seit Jahren gibt es Bedenken zur Sicherheit von Glyphosat – und trotzdem darf das Unkrautvernichtungsmittel weiter massenhaft verspritzt werden. Der Fall zeigt einmal mehr: Die gesamte Zulassungspraxis für Pestizide muss reformiert werden! Pestizidanwendungen müssen auf ihre absolute Notwendigkeit hin überprüft werden. Pestizide dürfen nur noch als letztes Mittel in Notfällen eingesetzt werden.“

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