Keine Fremdarbeiter mehr für das Kerngeschäft in der Fleischverarbeitung.
Heute wurde im Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen zugestimmt. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft, also der Schlachtung und Zerlegung sowie der Fleischverarbeitung ab dem 1. Januar 2021 kein Fremdpersonal mehr beschäftigt werden kann. Damit sind Leih- und Werkvertragsarbeiter von Unterfirmen ausgeschlossen. Einzig kleinere Unternehmen bis zu 49 Arbeitnehmern dürfen diese weiterhin einsetzen. Desweiteren werden häufigere Besuche der Arbeitsschutzbehörden angeordnet.
Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft kommentiert wie folgt: „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben: klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen. Gleichzeitig haben wir im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf erreicht. Für sie wird es Ausnahmen geben, damit es nicht eine noch größere Zentralisierung gibt. Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk – das halte ich für wichtig und nötig. Denn Corona zeigt uns, wie wichtig die Stärkung von Lieferketten, Regionalität und Dezentralität ist. Zum Beispiel durch ein Mehr an kleineren Schlachthöfen in der Fläche und somit kürzeren Transportwegen. Gut und richtig ist zudem, dass auch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder durch eine Mindestbesichtigungsquote stärker in die Pflicht genommen werden.“