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Bonify kritisch betrachtet

Die Verbraucherzentrale hat die neue App Bonify kritisch betrachtet. Denn mit der einmaligen Registrierung auf Bonify gewähren die NutzerInnen dauerhaft Zugriff auf Ihre Kontodaten und Umsätze der letzten neunzig Tag. Der Bonitätsnachweis über die Bonify-App ist auch kein sicheres Prozedere um die eigene Bonität nachzuweisen. Diese ist nach wie vor für jede Person kostenlos bei der Schufa abrufbar.

Ob Mietvertrag, Autokauf, Onlineshopping oder Mobilfunkvertrag: Die Schufa liefert Informationen, wie zahlungskräftig und kreditwürdig Kund:innen sind. Jetzt bietet das Unternehmen über eine Tochtergesellschaft eine App an, mit der man selbst den eigenen Schufa-Score abrufen kann – kostenlos. „Das klingt verlockend”, sagt Felix Flosbach, Digitalrechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, „aber wir sehen die Registrierungsvoraussetzungen sehr kritisch.” Denn zur Identifikation fragt die App nach dem Personalausweis oder dem Kontozugang. „Nutzen die Verbraucher:innen den Kontozugang zur Identifikation, gewähren sie gleichzeitig dauerhaft die Einsicht in die Umsätze der letzten 90 Tage. Zwar darf die Schufa diese Daten aktuell noch nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit nutzen, jedoch ist die größte Hürde durch die Hinterlegung der Kontodaten bereits genommen.“

  • Warum ist die Konto-Einsicht so gefährlich?
    Zur Nutzung der von der Schufa 2022 gekauften App Bonify muss man sich registrieren – entweder mit dem Personalausweis oder über das eigene Bankkonto.Aktuell ist die App so eingestellt, dass die Nutzer:innen „Bonify“ dauerhaft Einblick in ihr Konto für die Umsätze der letzten 90 Tage erlauben. Das klingt nach wenig, aber diese Zeitspanne ist ausreichend, um entscheidende Daten über Einnahmen und Ausgaben zu sammeln: Geht ein regelmäßiges Gehalt ein und wenn ja, wie hoch ist es? Welche Ausgaben fließen ab, laufen Kredite oder gar Pfändungen? Der Dienst wirbt damit, jederzeit kostenlos und digital eine Übersicht zu bieten – aber Nutzer:innen zahlen mit hochsensiblen Daten und bekommen dann vielleicht gerade keine Verträge oder Kredite mehr. Nutzer:innen können den Zugriff auf das Bankkonto durch Bonify jedoch jederzeit widerrufen.
     
  • Wie hilfreich ist die Info zu negativen Einträgen?
    Ab 2024 sollen registrierte Nutzer:innen in der „Bonify“-App per Pushnachricht auch darüber informiert werden, wenn es in deren Schufa-Daten zu einem negativen Eintrag kommt. Der abgerufene Score-Wert dient laut Schufa allerdings nur zur Selbsteinschätzung. Wer die App nutzt, sollte ihn auf keinen Fall weitergeben. Auch hiermit haben App-Nutzer:innen keinen Vorteil, wenn sie etwa potentiellen Vermieter:innen die eigene Bonität nachweisen wollen. Verbraucher:innen sollten ihren Score-Wert lieber durch eine kostenlose Anfrage bei der Schufa erfragen, welche ohne die Preisgabe hochsensibler Daten mindestens einmal im Jahr kostenlos möglich ist.
     
  • Ab wann ist die Datenabfrage in der App freigeschaltet?
    Die App „Bonify Finanzmanager“ ist bereits in den gängigen App-Stores verfügbar. Die kostenlose Abfrage des Schufa-Basisscores soll bis Jahresende verfügbar sein. Im Laufe des Jahres sollen zudem die bei der Schufa gespeicherten Daten, die zur Ermittlung der Bonität wichtig sind, über die Bonify-App abrufbar sein.

Weiterführende Infos und Links:

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw

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