Verbraucher

Immun-Werbung von Voelkel von foodwatch reklamiert

Lebensmittelhersteller werben oft mit gesundheitsbezogenen Aussagen – doch nicht alle sind rechtlich zulässig. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun eine Klage gegen den Bio-Safthersteller Voelkel eingereicht, weil dessen Multifruchtsaft „BioC“ mit dem Begriff „Immunkraft“ beworben wird. Nach Ansicht von foodwatch erweckt diese Bezeichnung den Eindruck, das Produkt stärke das Immunsystem in besonderer Weise – ein Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung. Der Fall ist kein Einzelfall: Bereits in der Vergangenheit wurden Unternehmen wegen ähnlicher Werbeaussagen abgemahnt oder verurteilt. Der Claim „Immunkraft“ sei weder zugelassen noch dürfe er sich auf das Produkt als Solches beziehen, heißt es in der Klageschrift.

Logo: foodwatch

Der Fall Voelkel steht für eine ganze Branche, die mit überzogenen Werbeaussagen rund um Vitamine Kasse macht. Dabei verstoßen die Hersteller gegen geltendes EU-Recht“, kritisierte Rauna Bindewald von foodwatch. „Immun-Produkte sind keine Wundermittel für das Immunsystem und können uns damit auch nicht vor Erkältungen und Co. schützen – auch wenn Lebensmittelhersteller uns das gerne glauben lassen”, so Bindewald.

Im Fruchtsaft von Voelkel stecken 7,8 Prozent Zucker. In einem 250-Milliliter-Glas stecken somit rund 20 Gramm Zucker. Zur Einordnung: Die WHO empfiehlt einer erwachsenen Frau, idealerweise maximal 25 Gramm Zucker pro Tag zu sich zu nehmen. Der Saft von Voelkel würde wegen seines Zuckergehaltes lediglich den Nutri-Score C erhalten.

Neben Voelkel hat foodwatch auch gegen zwei weitere Unternehmen rechtliche Schritte eingeleitet. Der Müslihersteller Barnhouse reagierte Ende vergangenen Jahres auf die foodwatch-Kritik und will sein zuckriges „Krunchy“-Fruchtmüsli nicht mehr „Immune Plus“ nennen. Die Drogeriekette dm hatte foodwatch wegen seines “Immun Smoothies für Kinder” abgemahnt, eine Unterlassungserklärung hat das Unternehmen bisher nicht abgegeben.

Urteil gegen Graninis „Immun Water“

Bereits in der Vergangenheit war Immun-Werbung Thema vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz etwa hatte im letzten Jahr dem Safthersteller Eckes Granini verboten, sein Erfrischungsgetränk als „Immun Water“ zu bewerben. Der Hersteller erwecke den Eindruck, das beworbene Getränk als Ganzes habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem. Damit handele es sich um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe, die von der Europäischen Union nicht zugelassen und deshalb verboten sei, urteilte das Gericht.

Die Health Claims-Verordnung der EU soll Verbraucher:innen vor irreführenden Gesundheitsaussagen schützen. Lebensmittelhersteller dürfen nur mit solchen Aussagen werben, die zuvor ein Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgreich durchlaufen haben und in einer EU-weiten Liste aufgeführt sind. Zugelassen ist etwa die Aussage, dass die Vitamine C, D und A jeweils zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Dies erlaube Herstellern aber nicht, ihre Produkte als Ganzes Immun-Smoothie, Immunkraft oder Immun-Wasser zu nennen, so foodwatch.

Quellen und weiterführende Informationen:

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