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Aufgepasst beim Räucherlachs

Da Listerien sogar niedrige Temperaturen wie zum Beispiel das Einfrieren überstehen können, siedeln sie sich gerne in nicht durchgegarten Lebensmitteln an. Dazu gehört auch der Räucherlachs. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, unbedingt auf Lager- und Temperaturempfehlungen zu achten und die Kühlkette beim Transport einzuhalten.

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Geräucherte und gebeizte Lachsprodukte wie zum Beispiel Räucherlachs aus dem Supermarkt sind eine häufige Ursache für eine Infektion mit Listerien. Diese Lebensmittelkeime können vor allem für Kranke, Ältere, Neugeborene, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sehr gefährlich sein.

Eine Erkrankung mit Listerien kann sich z.B. durch Fieber, Erbrechen oder Durchfall zeigen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Rohe Fischprodukte wie Räucherlachs sind bekannte Risikolebensmittel, die häufig mit Listerien belastet sind. Listerien sind sehr widerstandsfähig und können sogar das Einfrieren überleben. Nur Hitze und das Durchgaren des Lebensmittels an allen Stellen (mehr als 70 °C für mindestens zwei Minuten) lässt die Keime absterben. Bei Räucherlachs sollte man deshalb immer auf die Lager- und Temperaturempfehlung auf der Verpackung achten und die Zeitspanne des Verbrauchsdatums vorsichtshalber nie ganz ausreizen. Beim Transport nach Hause sollte die Kühlkette eingehalten werden. Zuhause kann man durch eine gute Küchenhygiene Keimübertragungen von rohen Lachsprodukten auf andere Lebensmittel vermeiden.

Mehr über Listerien unter www.verbraucherzentrale.de/node/27782

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