Beschluss aus Brüssel – Fischereibetriebe erhalten während der Corona-Pandemie europäische Hilfen
Flexible Hilfe für die Fischerei und Aquakulturbetriebe soll eine Änderung der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds bringen. So können jetzt auch Betriebe unterstützt werden, die aufgrund der COVID 19-Pandemie vorübergehend ihren Betrieb einstellen müssen.
Ausdrücklich begrüßt Bundesfischereiministerin Julia Klöckner diese Entscheidung: „Die Küstenfischerei hat bei uns eine lange Tradition, ist in den Regionen fest verankert. Viele Familien leben von diesem Handwerk. Sie wollen wir unterstützen, die Auswirkungen der Pandemie abpuffern, Existenzen sichern. Es ist daher gut und wichtig, dass die Betriebe nun Fördermittel als Überbrückungshilfe für Zeiten in Anspruch nehmen können, in denen sie Corona-bedingt nicht auslaufen können. Auch im Bereich der Aquakultur sowie der Binnenfischerei ist das möglich.“
Deutschland habe bei den Abstimmungen zudem sehr deutlich gemacht, dass auch die bereits seit Herbst 2019 ausstehende Änderung zur Unterstützung bei der endgültigen Stilllegung in der Ostsee schnell verabschiedet und – wie vom Rat bereits beschlossen – auf die Fischerei der westlichen Dorsch- und Heringsbestände ausgeweitet werden sollte, so die Ministerin weiter.
Die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen können flexibel innerhalb des derzeit geltenden Mehrjährigen Finanzrahmens erfolgen. Die Verordnungsänderung hat damit keine Auswirkungen auf die EU-Haushaltsplanung in den Jahren 2021-2027.
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