Bundeskabinett stärkt Schutz geografischer Herkunftsangaben
Neue Gesetzesinitiative erweitert EU-weiten Schutz für Agrar-, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse.
Geografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen künftig besser geschützt und ihre Eintragung vereinfacht werden. Erstmals wird zudem ein EU-weiter Schutz für handwerkliche und industrielle Produkte ermöglicht. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gemeinsam vorgelegt haben. Geografische Angaben bezeichnen Produkte, deren Qualität, Eigenschaften oder Ansehen wesentlich mit ihrer Herkunft verbunden sind. Beispiele sind „Uhren aus Glashütte“, „Geigen aus Mittenwald“, „Lübecker Marzipan“ oder „Münchner Bier“. Ziel ist es, regionale Identität zu sichern, traditionsreiche Erzeugnisse zu schützen und VerbraucherInnen klare Orientierung zu geben.

Der reformierte EU-Rahmen weitet den Schutz auf handwerkliche und industrielle Waren aus und vereinheitlicht gleichzeitig das bestehende System für Agrarprodukte, Wein und Spirituosen. Für den Agrarbereich werden Zuständigkeiten künftig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gebündelt, um Verfahren zu vereinfachen. Das neue Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz fasst Antrags- und Kontrollverfahren zusammen, stärkt Erzeugervereinigungen und ergänzt Regelungen zu Nachhaltigkeit sowie zum Schutz im Internethandel. Für handwerkliche und industrielle Produkte ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die nationale Phase zuständig; nach Prüfung erfolgt die Eintragung durch das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum. Der Gesetzentwurf sieht umfassende privatrechtliche Ansprüche, Bußgelder, Kontrollbefugnisse der Länder sowie Maßnahmen zur Überwachung des Online-Handels vor – einschließlich „Mystery Shopping“ und klarer Verantwortlichkeiten von Plattformbetreibern.
Weitere Informationen und der vollständige Gesetzentwurf unter www.bmj.de.
