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foodwatch: Rechtsgutachten widerspricht EU-Plänen zu Bezeichnungen für pflanzliche Produkte

Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch kommt zu dem Ergebnis, dass ein EU-weites Verbot von Begriffen wie „Veggie-Wurst“ oder „pflanzlichem Schnitzel“ nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Grundlage sind die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2024, das klare Anforderungen an zulässige Produktbezeichnungen formuliert. Demnach dürfen Staaten Begriffe zwar definieren, aber keine Namen verbieten, ohne Alternativen festzulegen. Die Pläne des Europaparlaments überschreiten nach Einschätzung der Gutachter diesen Rahmen. Foodwatch fordert deshalb Bundesernährungsminister Alois Rainer auf, sich in Brüssel deutlich gegen das Verbot zu positionieren.

Das vom EU-Parlament geforderte Verbot klassischer Bezeichnungen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte verstößt nach Auffassung des Rechtsgutachtens gegen das EU-Lebensmittelrecht. Die Verbraucherorganisation kritisiert, dass ein solches Verbot weder sachlich begründet noch rechtlich haltbar sei, und fordert den Minister zum Handeln auf. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten sollen am Mittwoch fortgesetzt werden.

Foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann bezeichnete die Verbotspläne als unnötige Einschränkung, die nicht der Verbraucherorientierung, sondern vor allem der Fleischbranche nütze. Die Mehrheit der VerbraucherInnen fühle sich nicht getäuscht, wie eine forsa-Umfrage zeige. Niemand verwechsle pflanzliche Produkte wie „Tofuwürstchen“ mit klassischen Fleischwaren.

Das Gutachten bezieht sich detailliert auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und das EuGH-Urteil vom Oktober 2024. Der Gerichtshof stellte klar, dass Produktnamen nur dann untersagt werden dürfen, wenn zuvor eindeutig definiert ist, welche Bezeichnungen gelten. Ohne eine solche Festlegung widerspricht ein Verbot einzelner Begriffe der Rechtsprechung.

Der Verbotsantrag stammt von der Europäischen Volkspartei (EVP), die als Begründung eine angebliche Verbraucherverwirrung anführt. Laut foodwatch und der vorliegenden forsa-Umfrage ist diese jedoch nicht belegt – die Mehrheit der Befragten lehnt ein Verbot ab. Eine klare Regelung existiert bislang nur im Milchbereich: Nur Kuhmilch darf als „Milch“ bezeichnet werden, während pflanzliche Alternativen Begriffe wie „Hafer-Drink“ verwenden müssen. Für Bezeichnungen wie Wurst oder Schnitzel fehlen entsprechende, widerspruchsfreie Definitionen.

Quellen und weiterführende Informationen:
• Rechtsgutachten von foodwatch: https://www.foodwatch….mittel.pdf
• Online-Protestaktion: https://www.foodwatch….tofu-wurst
• Forsa-Umfrage: https://www.foodwatch….-verbot-ab

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