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EU-Fischereirat beschließt Fangquoten für 2026

EU-Fischereirat einigt sich auf Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik

In einer intensiven Verhandlungsrunde haben sich die EU-Fischereiministerinnen und -minister in der Nacht zum Samstag (12.12.) in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für das Jahr 2026 in der Nordsee, im Nordostatlantik sowie in weiteren Gewässern verständigt. Die für Deutschland besonders relevanten Bestände waren bereits zuvor Gegenstand bilateraler Fischereikonsultationen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Vor dem Hintergrund des weiterhin kritischen Zustands vieler Fischbestände sind teils deutliche Quotenreduzierungen unvermeidbar. Erschwerend wirkten zudem geopolitische Spannungen, die den Einigungsprozess zusätzlich belasteten. Gleichwohl konnte Deutschland ein solides Verhandlungsergebnis erzielen, das der deutschen Fischerei auch unter schwierigen Rahmenbedingungen verlässliche Planungsperspektiven eröffnet. Darüber hinaus setzte sich Deutschland gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten erfolgreich gegen eine Umverteilung von Quoten ein, insbesondere im Hinblick auf die Makrele.

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Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, betont: „Mit diesem Ergebnis haben wir in einer herausfordernden Phase für die deutsche Fischerei zentrale Fangmöglichkeiten gesichert. Ziel der Verhandlungen war es, wettbewerbsfähiges Wirtschaften weiterhin auf Basis einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass wir den Fischern damit ein Maß an Planungssicherheit geben können. Beim Aal stellt die Fortschreibung der bestehenden Maßnahmen einen tragfähigen Kompromiss dar. Um diesen einzigartigen Bestand langfristig zu erhalten, müssen künftig auch andere Einflussfaktoren außerhalb der Fischerei stärker berücksichtigt werden, etwa die Durchgängigkeit der Flüsse.“

Ein zentraler Punkt der Einigung ist der neue Bewirtschaftungsansatz für den Nordseehering, auf den sich die EU gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen nach mehrjährigen Verhandlungen verständigen konnte. Entsprechend den wissenschaftlichen Empfehlungen sinken die Fangmöglichkeiten für 2026 um 29 Prozent. Gleichzeitig wird der für Deutschland besonders relevante westliche Ostseehering durch die neuen Regelungen besser geschützt.

Deutlich reduziert werden auch die Fangmöglichkeiten für den weiterhin stark belasteten Kabeljaubestand. Diese sinken um 44 Prozent, wobei die Fänge in der zentralen und südlichen Nordsee auf maximal 1.500 Tonnen begrenzt werden. Positiv bewertet Deutschland, dass parallel erste Schutzmaßnahmen für 2026 beschlossen wurden. Dazu zählen unter anderem saisonale Schließungen der Fischerei in Laich- und Aufzuchtgebieten, die einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau des Bestandes leisten sollen. Entsprechend der wissenschaftlichen Empfehlungen werden zudem die Fangmöglichkeiten für Seelachs, Schellfisch und Scholle in der Nordsee reduziert, um die Bestände zu stabilisieren.

Beim Aal bleiben die Schutzmaßnahmen unverändert bestehen. Die bereits geltenden Regelungen, insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit sowie das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in Meeresgewässern, werden fortgeführt. Die konkrete Ausgestaltung der Schonzeit in der Nordsee obliegt den jeweiligen Mitgliedstaaten. Für die Ostsee sind die Anrainerstaaten erneut verpflichtet, eine gemeinsame Regelung zu vereinbaren. Sollte dies nicht gelingen, tritt automatisch eine einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis zum 15. März 2026 in Kraft.

Neben den Fangquoten für Nordsee und Nordostatlantik wurden im Rahmen des Rates auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer festgelegt.

Die EU- und deutsche Quoten für das Jahr 2026 bei wichtigen Beständen im Einzelnen:

BestandEU-Quote(in Tonnen)Deutsche Quote(in Tonnen)Veränderung DEU-Quote 2026/2025 (%)
Hering (Nordsee)119.86425.421– 29 %
Seelachs (Nordsee)19.2005.030-24,5 %
Kabeljau (Nordsee)3.984973– 44 %
Schellfisch (Nordsee)11.6862.407+/- 0 %
Scholle (Nordsee)70.0505.649– 6,8 %
Makrele (Nordostatlantik – westliche Gewässer) Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Quote für den 1. Januar bis 30. Juni 2026.

19.291
2.945 Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Quote für den 1. Januar bis 30. Juni 2026.

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