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Bundestag befürwortet „Volldeklaration“ für Honig – Petition der Berufsimker findet Gehör

Eine Initiative des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds (DBIB) hat Wirkung gezeigt: Es wurde beschlossen, die Petition des Verbands zur „Volldeklaration“ anzunehmen und an die Bundesregierung weiterzuleiten. Damit erhält die bereits getroffene Entscheidung zur vollständigen Herkunftsangabe auf Honigetiketten eine klare Bestätigung. Die Annahme des Anliegens gilt in Fachkreisen als wichtiger Erfolg für die Interessenvertretung der Berufsimker und als Signal für mehr Transparenz im Honigmarkt.

Schluss mit Intransparenz. Die genaue Herkunftsangabe ersetzt die bisherige schwammige EU/Nicht-EU-Formulierung. Quelle: Janine Fritsch/Berufsimkerbund

Dem DBIB war zuvor der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung der Honigrichtlinie vorgelegt worden. Darin wurde festgelegt, dass die sogenannte „Volldeklaration“ künftig verpflichtend wird. Damit setzt sich die Forderung der Berufsimker nach maximaler Transparenz durch: Bei Mischhonigen müssen künftig alle Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge und mit ihrem exakten Gewichtsanteil angegeben werden – und nicht nur die vier Hauptbestandteile, wie es die EU-Verordnung als Flexiregel ermöglicht hätte. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) plant zudem, die vollständige Herkunftsangabe in nationales Recht zu überführen.

Erfolg der Berufsimker-Petition: Über 6.000 Unterstützer setzen ein Zeichen

Der Beschluss geht auch auf die öffentliche Petition zurück, die DBIB-Präsidentin Annette Seehaus-Arnold im Frühjahr 2024 eingereicht hatte. 6.193 Unterstützerinnen und Unterstützer aus Imkerschaft und Verbraucherschaft forderten eine vollständige Deklaration aller in Deutschland verkauften Honige. Der Petitionsausschuss empfahl die Annahme; daraufhin wurde die Petition beraten und an die Bundesregierung mit der Empfehlung zur weiteren Berücksichtigung übergeben.

In der Mitteilung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, dass im vorgelegten Referentenentwurf – entsprechend dem Anliegen der Petentin – bewusst kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht wurde, Ausnahmen von der Ursprungslandkennzeichnung zuzulassen. Weiter wird betont, dass eine vollständige Herkunftsdeklaration sowohl dem Schutz hochwertiger heimischer Produkte als auch dem Interesse der Verbraucher an transparenter Kennzeichnung dient. Aus Sicht des Ausschusses sei das Anliegen begründet und eine Umsetzung geboten.

Stärkung der heimischen Imkerei

Für den DBIB stellt die Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Marktes dar. Berufsimker sehen sich seit Jahren mit Importhonigen konfrontiert, deren Herkunft teils kaum nachvollziehbar ist und deren Preise deutlich unter wirtschaftlich tragfähigen Niveaus liegen. Zwar bleiben deutsche Imker zunehmend auf hochwertigem Honig sitzen, gleichzeitig ist der Selbstversorgungsgrad in Deutschland von 42 auf 35 Prozent gesunken. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt daher als ein zentraler Baustein, um die heimische Imkerei zu stärken und fairere Marktbedingungen zu schaffen.

DBIB-Präsidentin Annette Seehaus-Arnold begrüßt die Annahme der Petition: „Wir sind froh über die – wenn auch späte – Bestätigung. Die Behörden arbeiten zwar langsam, aber es tut sich immer wieder etwas. Mit der genauen Ursprungsangabe auf dem Honigglas ist dem Käufer nun glasklar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen und unsere Kunden auch wollen.“ Verbraucherbefragungen zeigten immer wieder den Wunsch nach klarer Herkunftskennzeichnung und nach einer Stärkung heimischer Produktionsbetriebe.

Die Umsetzung der „Volldeklaration“ ist damit ein direkter Erfolg der vom DBIB initiierten öffentlichen Petition – und ein deutliches Signal für mehr Fairness, Markttransparenz und Verbraucherschutz im deutschen Honigsektor.

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