Verbraucher

DSGVO-Probleme bei der Gästeregistrierung in Gastwirtschaften

In elf Bundesländern besteht aktuell eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie. Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH weist auf Verstöße gegen die DSGVO hin. Oft seien die Daten frei einsehbar und es gäbe einen zu unbedachten Umgang mit den Adressen und Telefonnummern. Es sei meist kein Löschkonzept vorhanden und eine Schulung der Mitarbeiter läge auch nicht vor. Das Unternehmen, welches digitale Lösungen für die Gastronomie entwirft, rät zu digitalen Lösungen, um so eine bessere Sicherheit zu garantieren.

Umsetzung der Registrierungspflicht in der Gastronomie nicht DSGVO-konform (c) Socialwave GmbH
Umsetzung der Registrierungspflicht in der Gastronomie nicht DSGVO-konform (c) Socialwave GmbH

Der neue Alltag stellt die Gastronomen aktuell vor große Herausforderungen. Die Auflagen etwa in Bayern, Baden-Württemberg, oder Hessen erschweren einen reibungslosen Ablauf. „Zwar sorgt der wieder aufgenommene Betrieb für Erleichterung. Aber nach Gesprächen mit Münchner Gastronomen ist zu hören, dass viele Gäste ihre Daten nur widerwillig angeben. Grund sind die Sorgen über eine ungewollte Nutzung“, erklärt Schönfelder. Sind der bereitgestellte Stift zum Ausfüllen des Datenblattes und das Dokument selbst bereits ein potentielles Corona-Infektionsmedium, sieht er die häufig offen liegenden Informationen kritisch. „Die Bedenken der Gäste, personenbezogene Angaben zu machen, sind unter diesen Aspekten absolut nachvollziehbar. Hier liegt es an den Restaurants, sensibler mit den Daten umzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.“ So sei es dringend erforderlich, die ausgefüllten Listen anschließend unter Verschluss zu halten, um sie vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Denn die Informationen werden üblicherweise erst nach vier Wochen gelöscht. Viele Gastronomen hätten jedoch keinen klar definierten Prozess, wie ihn die DSGVO gerade vorsieht.

Verstöße gegen Rechtsvorschriften – Nachjustierung erforderlich

Die Erhebung von Daten mit Papier und Stift ist nicht nur alles andere als ein gut durchdachtes Konzept, sondern auch ein grober Verstoß gegen bestehende Verordnungen. „Diese Sammlung ohne klares Löschkonzept und geschultes Personal widerspricht der DSGVO komplett. Hier müssen die Restaurants und Bars unbedingt nachjustieren, um Klagen von Kunden zu vermeiden“, fordert Schönfelder. Zwar sei diese Lösung von Seiten der einzelnen Bundesländer aktuell noch geduldet, da sie kurzfristig umzusetzen gewesen sei. Aber hier müsse die Regierung aufgrund der Missachtung von Rechtsvorschriften in Zukunft unbedingt eingreifen, so die Meinung des Experten. 

QR-Code und Online-Reservierungen als digitale Lösung

 Um den Wirten den Aufwand sowie bevorstehende Abmahnungen aufgrund der Rechtsverstöße von Gästen zu ersparen, empfiehlt Socialwave Kunden-Daten auf eingerichteten Datenbanken zu registrieren. Plakate am Eingangsbereich eines Lokals weisen auf diese Option hin, Gäste können sich daraufhin per QR-Code oder WLAN-Login registrieren und so bequem ihre Daten DSGVO-gemäß hinterlassen. Im Anschluss speichert das Unternehmen diese Angaben in einer eigenen Datenbank. Wird ein Betrieb durch das zuständige Gesundheitsamt aufgefordert, die Kontaktdaten der Gäste wegen einer nachgewiesenen Corona-Information weiterzugeben, können die Daten entweder als Excel-Datei exportiert oder per Mail als Export bei Socialwave angefordert werden. Zudem beschleunigen und erleichtern bereits vorab getätigte Reservierungen den Restaurantbesuch. Auch Löschfristen lassen sich so richtig umsetzen. Um die Corona-Auflagen in Bezug auf die DSGVO zu erfüllen, empfiehlt Socialwave seinen Kunden die Einbindung eines kostenlosen Online-Tools, bei dem die Daten schon im Voraus erfasst werden können. „Bezogen auf die DSGVO-konforme Datenerfassung ist die virtuelle Tischbuchung ideal. Denn sie ist weitaus weniger problematisch als die Registrierung direkt vor Ort“, erklärt Schönfelder.

Mehr Informationen unter https://kontaktregistrierung.social-wave.de/

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