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Pakt gegen Lebensmittelverschwendung

Der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung zeigt erste Erfolge: Dank der freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und vierzehn Handelsunternehmen konnten die Lebensmittelabfälle im Jahr 2023 um beeindruckende 24 Prozent reduziert werden – ein Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit im Umgang mit wertvollen Ressourcen. Dies verdeutlich, welch wichtige Position der Handel als Bindeglied zwischen Produzenten und Endverbrauchern hat.

Gemüse auf dem Markt von Saint-Cyr-sur-Mer – Foto: Denise Cezanne-Güttich

Mit dem Pakt gegen Lebensmittelverschwendung haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels die Grundlage für eine erfolgreiche Reduzierung von Lebensmittelabfällen gelegt. Das zeigt der „Ergebnisbericht zum Monitoring 2023“, den das für die Überprüfung der Ziele zuständige Thünen-Institut heute vorgelegt hat. Danach konnten viele Betriebe ihre Abfälle deutlich verringern – insgesamt um 24 Prozent.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: „Der Handel und mein Ministerium arbeiten Hand in Hand, um die Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich und nachhaltig zu reduzieren. Das erste Zwischenfazit zeigt, dass wir diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen sind. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Lebensmittelabfälle um nahezu ein Viertel verringert, manche haben das Zwischenziel von 30 Prozent sogar schon zwei Jahre früher erreicht. Das zeigt: Unser Pakt gegen Lebensmittelverschwendung wirkt, der Stein ist ins Rollen gebracht. Mein Dank gilt allen teilnehmenden Unternehmen. Dieser Erfolg sollte für alle eine Motivation sein, nicht nachzulassen, damit am Ende so viele unserer wertvollen Lebensmittel wie möglich genau dort landen, wo sie hingehören: auf den Teller oder in den Topf aber nicht in die Tonne.“

Als Ergebnis aus dem Dialogforum Groß- und Einzelhandel hatten das BMEL und 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels im Juni 2023 eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen geschlossen. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen auf konkrete Reduzierungsziele und verpflichtende Reduzierungsmaßnahmen sowohl im eigenen Betrieb als auch im vor- und nachgelagerten Bereich. Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch die Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Dadurch wird die verbindliche Umsetzung der Vereinbarung transparent nachgehalten.

Das nun vorliegende erste Resümee des Thünen-Instituts umfasst das Berichtsjahr 2023 und fällt positiv aus. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass

  • einige Handelsunternehmen bereits im Jahr 2023 das für 2025 anvisierte Zwischenziel einer Reduzierung der Lebensmittelabfälle um 30 Prozent erreicht haben,
  • alle Unternehmen mit Organisationen wie den Tafeln kooperieren, die Lebensmittel weiter verteilen, um nicht verkaufte, aber noch verzehrfähige Lebensmittel ihrem Zweck entsprechend zu verwerten,
  • insgesamt 132 Wahlpflichtmaßnahmen aus einem zuvor gemeinsam entwickelten Katalog von den Unternehmen umgesetzt wurden. Besonders beliebt sind Maßnahmen zur Optimierung des Abverkaufs von Waren mit knappem Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum, wie z. B. Preisreduktionen.

Als Bindeglied zwischen der Erzeugung und Verarbeitung einerseits und den Verbraucherinnen und Verbrauchern andererseits kommt dem Handel eine Schlüsselposition zu. Die umgesetzten Maßnahmen haben positive Effekt sowohl auf die Erzeugung und Verarbeitung als auch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf Grundlage der Vereinbarung sollen beispielsweise Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wurden in den Pakt aufgenommen.

Der vollständige Ergebnisbericht steht hier zum Download bereit. Weitere Informationen zum Pakt gegen Lebensmittelverschwendung sowie eine Auflistung aller teilnehmenden Unternehmen finden Sie ebenfalls auf der Website des BMEL.

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