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Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Lidl wegen irreführender Preiskampagne

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Heilbronn Klage gegen die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG eingereicht. Gegenstand der Klage ist die bundesweit kommunizierte Kampagne „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“, mit der Lidl seit Ende Mai wirbt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist die Aussage irreführend, da weder eine vollständige noch überprüfbare Liste der reduzierten Artikel veröffentlicht wurde. Auch auf explizite Nachfrage habe Lidl keine Übersicht bereitgestellt. Damit, so die Kritik, sei weder eine sofortige noch eine dauerhafte Preissenkung von 500 Produkten für Verbraucher:innen nachvollziehbar.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/colourbox.de

Auf Werbematerialien und der Website lidl.de fehlen laut Verbraucherzentrale konkrete Produktkennzeichnungen oder eine transparente Aufschlüsselung der versprochenen Preisnachlässe. Die Verbraucherschützer stützen ihre Klage auf mögliche Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Werbeaussagen seien nicht nur rechtlich bedenklich, sondern würden auch zentrale Informationspflichten gegenüber Konsument:innen verletzen.

Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sei verlässliche Preiskommunikation für viele Haushalte von zentraler Bedeutung, betont Armin Valet, Referent bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die großflächig angekündigte Entlastung verpuffe jedoch weitgehend – sowohl was den tatsächlichen Preisvorteil als auch die Kommunikation betrifft. Laut Valet stehe hinter der Kampagne weniger reale Preisentlastung als vielmehr absatzförderndes Marketing. Die Aussage von Lidl zur „größten Preissenkung aller Zeiten“ sei angesichts der Preisentwicklungen der letzten Jahre kaum haltbar.

Die Klage ist Teil eines umfassenderen Engagements der Verbraucherzentrale Hamburg für mehr Transparenz im Einzelhandel. Mit ihrer Mogelpackungsliste, der Dokumentation von Skimpflation (Rezepturänderungen) sowie bildgebenden Verfahren zur Darstellung überdimensionierter Verpackungen macht die Organisation regelmäßig auf Täuschungsmechanismen aufmerksam. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.vzhh.de.


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