Warm ums Herz 24Weihnachten

Winzerglühwein immer beliebter

Immer mehr Glühweinfans schätzen Winzerglühweine, die meist nicht so übersüßt sind, wie die gängige Massenware. So gibt es immer mehr Glühwein-Varianten, ob in Rot, Rosé oder Weiß und teilweise auch reinsortig. Oft kommen eigenen Hausrezepte zum Einsatz, so dass die Harmonie der Weine besser unterstützt wird. „In den letzten Jahren haben sowohl das Angebot von Winzerglühweinen als auch die Nachfrage zugenommen. Nahezu alle Anbieter berichten von steigenden Absätzen“, erklärt das Deutsche Weininstitut (DWI).

Glühwein mit Gewürzen – Quelle: Deutsches Weininstitut

Im Absatz liegen weiße Glühweine und die seit zwei Jahren auch als Rosé zugelassene Glühweinspielart besonders im Trend. Im Aufwind sind zudem alkoholfreie Varianten, oftmals auf Saftbasis und teilweise auch aus entalkoholisierten Weinen. Glühweine in Bio-Qualität befinden sich noch in einer Nische, die jedoch ebenfalls Zuwächse verzeichnet.

Winzerglühweine sind bundesweit auf Weihnachtsmärkten, im Lebensmittel- und Weinfachhandel sowie in vielen Online-Shops zu finden, oder direkt bei den Erzeugern erhältlich.

Weinrechtliche Vorschriften

Der Begriff „Winzerglühwein“ darf nur verwendet werden, wenn der Glühwein aus eigenen Weinen beim Erzeuger zubereitet oder hergestellt wurde.

Nach dem Weingesetz handelt es sich bei Glühwein um ein „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“, das ausschließlich aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt und gesüßt sowie gewürzt wurde. Der Zusatz von Alkohol ist ebenso verboten, wie der von Wasser oder Farbstoffen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 Vol.-% und weniger als 14,5 Vol.-% aufweisen.

Für die Herstellung roséfarbener Glühweine wurde wegen der gestiegenen Nachfrage 2022 die entsprechende EU-Verordnung geändert. Sie dürfen sowohl aus Roséwein, als auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestellt werden. Letzteres ist für die klassische Roséweinbereitung nicht zulässig.

Wird alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“, sondern etwa als „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“ bezeichnet werden.

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