Zuckerfrei heißt nicht völlig ohne Zucker
Die Bezeichnung „zuckerfrei“ auf Lebensmitteln und Getränken klingt eindeutig, lässt aber einen kleinen Restgehalt an Zucker zu. Nach den lebensmittelrechtlichen Vorgaben dürfen Produkte mit dieser Kennzeichnung bis zu 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter enthalten. Bei einer zuckerfreien Limonade können sich damit beispielsweise in einem Liter bis zu fünf Gramm Zucker summieren. Der Zucker kann dabei auch natürlicherweise in den verwendeten Zutaten enthalten sein, etwa in Früchten oder Milch. Wer seinen Zuckerkonsum aus gesundheitlichen Gründen besonders genau kontrollieren muss, sollte deshalb zusätzlich die Nährwerttabelle beachten.

Was bedeutet „zuckerfrei“ genau?
Die Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt tatsächlich keinerlei Zucker enthält. Entscheidend ist der gesetzlich festgelegte Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter.
Für die meisten Menschen sind die dadurch möglichen geringen Mengen ernährungsphysiologisch kaum relevant. Bei bestimmten Ernährungsanforderungen, beispielsweise bei Diabetes, kann es dennoch sinnvoll sein, den tatsächlichen Zuckergehalt eines Produkts zu überprüfen.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt deshalb, neben Werbeaussagen wie „zuckerfrei“ auch die Nährwertangaben auf der Verpackung zu lesen. Dort ist der Zuckergehalt pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter konkret angegeben.
Weitere Informationen zum Thema Zucker in Lebensmitteln gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW.
