{"id":12815,"date":"2017-09-13T11:44:45","date_gmt":"2017-09-13T09:44:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tuttiisensi.de\/?p=12815"},"modified":"2017-09-13T11:44:45","modified_gmt":"2017-09-13T09:44:45","slug":"foodwatch-informiert-ueber-rueckruf-keimbelasteter-lyoner-wurst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tuttiisensi.de\/?p=12815","title":{"rendered":"foodwatch informiert \u00fcber R\u00fcckruf keimbelasteter Lyoner Wurst"},"content":{"rendered":"<p>Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den bayerischen Lebensmittelbeh\u00f6rden im Zusammenhang mit dem R\u00fcckruf eines belasteten Wurst-Produkts Versagen vorgeworfen. Nach Auffassung von foodwatch warnte der Hersteller nur l\u00fcckenhaft und verschwieg Risiken f\u00fcr die Menschen &#8211; weil die Beh\u00f6rden dies duldeten, nahmen sie Gesundheitsgefahren in Kauf.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.tuttiisensi.de\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/foodwatch_Canvas.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-8725\" src=\"https:\/\/www.tuttiisensi.de\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/foodwatch_Canvas.png\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"500\" \/><\/a><br \/>\nEnde der vergangenen Woche hatte die Otto Nocker GmbH aus Germaringen (Landkreis Ostallg\u00e4u) mehrere Chargen eines Lyoner-Produkts zur\u00fcckgerufen. Tagelang lie\u00dfen Hersteller und Beh\u00f6rden die \u00d6ffentlichkeit jedoch im Unklaren \u00fcber den genauen Grund des R\u00fcckrufs, Anfragen dazu blieben ohne Auskunft. Inzwischen ist die Ursache bekannt: eine Belastung mit der hochgef\u00e4hrlichen Bakterienart Listeria, die schwerwiegende Erkrankungen ausl\u00f6sen kann. Doch statt die potenziellen Symptome und Gesundheitsrisiken konkret zu benennen, werden diese bis heute als m\u00f6gliche &#8222;Beschwerden&#8220; verharmlost. Die bayerischen Beh\u00f6rden verzichteten nach Kenntnis von foodwatch auf eine eigene Warnung.<\/p>\n<p><!--more-->&#8222;Wenn ein Hersteller v\u00f6llig unzureichend vor einem belasteten Lebensmittel warnt, bei Nachfragen mauert und auch nach Tagen noch die Gesundheitsgefahren verharmlost, m\u00fcssen die Beh\u00f6rden einschreiten: Sie k\u00f6nnen die Menschen selbst warnen oder eine angemessene Information durch den Hersteller anordnen. Die bayerischen Beh\u00f6rden tun beides nicht, sondern verschlie\u00dfen ihre Augen vor dem Unwillen oder der Unf\u00e4higkeit des Herstellers &#8211; das ist fahrl\u00e4ssig&#8220;, erkl\u00e4rte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. &#8222;Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf muss erkl\u00e4ren, wie es erneut zu einem solch eklatanten Versagen der Lebensmittelbeh\u00f6rden im Freistaat kommen kann und wie sie dies in k\u00fcnftig verhindern will.&#8220;<\/p>\n<p>Vom R\u00fcckruf der Otto Nocker GmbH sind mehrere Chargen &#8222;Lyoner, in Streifen geschnitten&#8220; betroffen &#8211; als Grund nannte der Hersteller zun\u00e4chst lediglich nicht n\u00e4her spezifizierte &#8222;mikrobiologische Verunreinigungen&#8220;. In der ohne Datum ver\u00f6ffentlichten Pressemitteilung des Unternehmens hie\u00df es lapidar: &#8222;Das Produkt ist geeignet, gesundheitliche Beschwerden hervorzurufen.&#8220;<\/p>\n<p>Das bayerische Landesamt f\u00fcr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wies erstmals am 1. September 2017 auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de auf den R\u00fcckruf hin. Weder Unternehmen noch Beh\u00f6rden informierten die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber, um welche &#8222;Verunreinigung&#8220; es sich handelte, welche &#8222;Beschwerden&#8220; bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten k\u00f6nnen und wie gro\u00df die Risiken einzusch\u00e4tzen sind. Eine Anfrage von foodwatch vom 4. September an das zust\u00e4ndige Landratsamt Ostallg\u00e4u wurde bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet. Die Otto Nocker GmbH teilte am 5. September auf Anfrage lediglich mit, sie habe den Text des R\u00fcckrufs mit der &#8222;zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde abgestimmt&#8220; &#8211; und bat darum, &#8222;von weiteren Nachfragen abzusehen&#8220;. Zun\u00e4chst hatte es das Unternehmen bereits gegen\u00fcber dem Onlinemagazin cleankids.de abgelehnt, weitere Fragen zu dem R\u00fcckruf zu beantworten.<\/p>\n<p>F\u00fcnf Tage nach dem urspr\u00fcnglichen R\u00fcckruf aktualisierten Hersteller und Beh\u00f6rden ihre Information und gaben nun an, dass es sich bei den gefundenen Keimen um Listerien handelt &#8211; bis heute ist allerdings auch in der erneuerten Pressemitteilung weiterhin nur unzureichend von m\u00f6glichen &#8222;gesundheitlichen Beschwerden&#8220; die Rede. Dabei handelt es sich bei Listerien um eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, S\u00e4uglingen sowie immungeschw\u00e4chten Menschen eine seltene Infektionskrankheit (Listeriose) ausl\u00f6sen kann, die in Einzelf\u00e4llen sogar mit Todesfolge verbunden sein kann. Bis heute unbekannt ist die H\u00f6he der Keimbelastung, zudem verzichten Unternehmen wie Beh\u00f6rden nach wie vor auf eine Benennung der Verkaufsstellen der betroffenen Produkte.<\/p>\n<p>Sowohl der R\u00fcckruf als auch die \u00f6ffentliche Warnung vor einem unsicheren Lebensmittel ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Beh\u00f6rden haben jedoch die M\u00f6glichkeit, dem Hersteller anzuordnen, seinen R\u00fcckruf zu korrigieren oder Gesundheitsgefahren deutlicher zu benennen. Wie ein \u00f6ffentlicher R\u00fcckruf genau zu erfolgen hat, daf\u00fcr gibt es jedoch keine verbindlichen Vorgaben. foodwatch forderte die Bundesregierung daher auf, eine klare Rechtsgrundlage f\u00fcr beh\u00f6rdliche Anordnungen zu schaffen. Es brauche verbindliche Standards f\u00fcr R\u00fcckrufe &#8211; so m\u00fcssten k\u00fcnftig etwa der genaue Grund f\u00fcr den R\u00fcckruf und die damit verbundenen Risiken angegeben werden.<\/p>\n<p>Der aktuelle Fall um die Lyoner-Wurst ist laut foodwatch keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdk\u00f6rper enthalten, w\u00fcrden von Herstellern und Beh\u00f6rden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines Reports, den die Verbraucherorganisation vor kurzem ver\u00f6ffentlichte. Etliche Lebensmittelwarnungen k\u00e4men zudem versp\u00e4tet, manche sogar gar nicht. foodwatch kritisierte in dem Report auch das Internetportal lebensmittelwarnung.de als gescheitert. Eine Auswertung von allen 92 R\u00fcckrufaktionen, die dort in zwei Testzeitr\u00e4umen \u00fcber insgesamt zw\u00f6lf Monate hinweg ver\u00f6ffentlicht wurden, ergab: Die verantwortlichen Beh\u00f6rden stellen fast jede zweite Warnung (47 Prozent) versp\u00e4tet auf die Seite. Die betroffenen Lebensmittelunternehmen nutzen praktisch nie alle verf\u00fcgbaren Kommunikationskan\u00e4le, um vor unsicheren Produkten zu warnen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.warn-mich.foodwatch.de\">Zur\u00a0E-Mail-Aktion von foodwatch.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den bayerischen Lebensmittelbeh\u00f6rden im Zusammenhang mit dem R\u00fcckruf eines belasteten Wurst-Produkts Versagen vorgeworfen. 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