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Wilke-Wurst muss Listen offen legen

Foodwatch informiert darüber, dass das Unternehmen, zwei Jahre nach dem Listerien-Vorkommen in den Wilke-Produkten, Auskunft über die Verkaufs- und Abgabestellen geben muss. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Schon im Oktober 2019 hatte die Verbraucherorganisation foodwatch über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Ministerium nachgefragt und nach den betroffenen Stellen gefragt. Das Ministerium hatte dies aber damals nicht getan. Nun hat das Wiesbadener Gericht klargestellt: Es besteht ein Anspruch auf Herausgabe der beantragten Informationen.

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