Ende mit der Geheimniskrämerei
Ab sofort dürfen sich die zuständigen Ämter nicht mehr weigern, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Gemäß dem Verwaltungsgericht Schleswig müssen nun auch die Behörden in Schleswig-Holstein Kontrollergebnisse veröffentlichen. Denn die zuständigen Landkreis-Ämter waren die letzten deutschen Behörden, die sich weigerten die über die Online-Plattform “Topf Secret” angefragten Kontrollberichte zu übermitteln.
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