Fremdarbeiter

Verbraucher

Keine Fremdarbeiter mehr für das Kerngeschäft in der Fleischverarbeitung.

Heute wurde im Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen zugestimmt. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft, also der Schlachtung und Zerlegung sowie der Fleischverarbeitung ab dem 1. Januar 2021 kein Fremdpersonal mehr beschäftigt werden kann. Damit sind Leih- und Werkvertragsarbeiter von Unterfirmen ausgeschlossen. Einzig kleinere Unternehmen bis zu 49 Arbeitnehmern dürfen diese weiterhin einsetzen. Desweiteren werden häufigere Besuche der Arbeitsschutzbehörden angeordnet.

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