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Neue Richtlinien für Deklaration von Zuckergehalt auf Elsässer Weinetiketten

Der elsässische Weinverband CIVA (Conseil Interprofessionnel des Vins d’Alsace) arbeitetet ab sofort nach einer neuen Richtlinie zur Angabe des Zuckergehalts auf den Rücken-Etiketten. So wird nun auf jeder Flasche der der Appellationen  „Alsace“ oder „Vin d’Alsace“ der Restzuckergehalt gemäß der EU-Verordnung auf einheitliche Weise angegeben. Dies sind die auch in Deutschland bekannte Grade von trocken über halbtrocken bis hin zu lieblich und süß.

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